1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Göttsche Design, Massimo Göttsche-Bebert Brand & Packaging Designer Freelance – im folgenden Agentur  genannt – erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich zur Kenntnis genommen wurden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung  geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote der Agentur sind bis zur finalen schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden  freibleibend und unverbindlich und können bei Änderungen jederzeit angepasst werden.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur sowie dem Briefing- protokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung  durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Layouts, Reinzeichnungen,  Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen vierzehn  Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom  Kunden genehmigt. Sollten sich die Freigabetermine verzögern, behält sich die Agentur vor,  die Liefertermine ebenfalls anzupassen.

2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn  diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand,  der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich  geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter  zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.  Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird  diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche  Qualifikation verfügt.

3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart,  nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw.  von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie  z.B.: Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare  Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und  verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 20 Werktagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Vorzeitige Auflösung
5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz  Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Arbeitstagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf  Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn  der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher  Abmahnung mit einer Nachfrist von 20 Werktagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen  wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne  Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes  Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen, das sich über einen längeren Zeitraum erstreckt ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder  Akontozahlungen abzurufen.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.  Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind,  werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.4 Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen zehn Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

6.5 Für vertraglich vereinbarte Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer, vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Dies trifft ebenso auf
Projekt-Verzögerungen zu, die länger als 2 Monate andauern. In beiden Fällen ist die Agentur berechtigt  das Gesamthonorar in Rechnung zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits  erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige  Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

6.6. Die Geschäftszeiten der Agentur sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr. Die Agentur ist nicht verpflichtet, außerhalb der Geschäftszeiten auf Kundenanfragen zu reagieren, außer dies wurde im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart. Für Leistungen, die werktags außerhalb der Geschäftszeiten erbracht werden gilt der 1,25-fache Stundensatz, am Wochenende der 1,5-fache Stundensatz.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Honorar ist innerhalb von 10 bis 14 Werktagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Daten und Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur und wird erst nach Zahlungseingang an den Kunden ausgeliefert.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen der Agentur, die im Rahmen einer Präsentationen erbracht werden (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen und strategische und kreativen Konzepte), sowie auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur.

8.2 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen eines  Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

8.3 Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur  jedoch ausschließlich in Deutschland nutzen. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, setzt der Erwerb von Nutzungs und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus und bedarf dem Einverständnis der Agentur.

8.4 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind vorab nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

8.5 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und  Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, steht dafür der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.6 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Design- und Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Sofern nicht anders vereinbart werden keinen offenen Dateien an den Kunden zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Sollte eine weitere Bearbeitung durch den Kunden ausdrücklich gewünscht werden behält sich die Agentur vor, einen Zuschlag in der Höhe von 10% des Auftragsvolumens zum vereinbarten Honorar hinzuzufügen.

8.7 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese  Nutzung angemessenen Honorars.

9. Kennzeichnung
9.1 Die Agentur ist berechtigt, nur auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu  berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und  Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften Sache auf seine Kosten durchzuführen.

10.3 Es obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat ab Lieferung/Leistung, sofern der Kunde keine  eigenständigen Änderungen am Produkt vornimmt. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur  erlischt nach diesem Zeitraum. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen  zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung wird ausgeschlossen.

10.5 Nach Auslieferung der Software / Website / Programme ist diese vom Auftragsgeber abzunehmen. Nach der Abnahme ist die Agentur zu keinen weiteren Support- oder Wartungsleistungen verpflichtet, außer dies wurde im Einzelvertrag anderweitig geregelt.

11. Haftung und Produkthafung
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

11.4 Nach Auslieferung des Produktes übernimmt die Agentur keine weitere Gewährleistung für die Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion von Services, die sich externer Schnittstellen bedienen und ist im Falle nicht einwandfrei funktionierender Software in Folge schad- und klaglos zu halten. Eine Anpassungen der Schnittstelle bedarf der erneuten Auftragsvergabe durch den Kunden.

12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt  gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

13. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss  des UN-Kaufrechts.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Stand: Hamburg 9/2018

Verantwortlich für den Inhalt dieser AGB:
Herr Massimo Göttsche-Bebert
Freelance Creative Director Consumer Branding

Adresse:
GÖTTSCHE DESIGN – Brand und Packaging
Hegestrasse 40, D-20251 Hamburg
T.  +49 (0)40 4210 3985
[email protected]